Vertragsrecht

Verträge bestimmen den Alltag aller Menschen.

Der Abschluss eines Kaufvertrags besteht schon in dem einfachen Erwerb eines Brotes in der Bäckerei. Die meisten Menschen sind zumindest Vertragspartei von Miet- und Arbeitsvertrag.

Folgende Standardvertragstypen sieht das Bürgerliche Gesetzbuch u.a. vor:

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag
  • Reisevertrag
  • Maklervertrag

In Deutschland besteht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt, jedem ist es freigestellt, ob und mit wem oder zu welchen Bedingungen er einen Vertrag eingehen will.

Werden Vertragsvereinbarungen von einer der Vertragspartei vorformuliert und der anderen bei Vertragsschluss gestellt, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, an deren Wirksamkeit besondere gesetzliche Anforderungen gestellt werden. Es handelt sich hierbei um das sog. Kleingedruckte. Dies sollte man immer aufmerksam lesen. Allerdings reicht dies oft nicht, da es sich auf die Schnelle kaum überprüfen lässt, dafür aber weitreichende Folgen mit sich bringen kann. Zu beachten ist ferner der Grundsatz: Pacta sunt servanda -Verträge sind einzuhalten-, d.h. es ist häufig schwierig, sich von Verträgen zu lösen. Hierzu gehören insbesondere sog. Handyverträge und auch Darlehensverträge mit Banken.

Wir beraten Sie bei Abschluss eines Vertrages gerne, damit Ihre Interessen auch gewahrt sind und Sie nichts vertraglich vereinbaren, was Sie später bereuen! Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, suchen wir für Sie nach einer Lösung, die zumindest schadensbegrenzend wirkt.